SACHKUNDIGE PRÜFUNG von PSA gegen Absturz (PSAgA) |
Ihre Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den berufgenossenschaftlichen Richtlinien hohen Anforderungen entsprechen.
Sie sind entsprechend der gemeinsamen Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Berufsgenossenschaften lt. DGUV-Regel 112-198, die den Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, sowie DGUV-Regel 122-199, die die Benutzung von Persönlichen Absturzschutzausrüstungen beim Retten aus Höhen und Tiefen regelt, nicht nur zur sachgerechten Anwendung, sondern auch zur jährlichen Prüfung Ihres lebensrettenden Systems verpflichtet.
Als zertifizierte Sachkundige für PSA gegen Absturz entsprechend DGUV Grundsatz 312-906 führen wir die jährliche Sicht- und Funktionsprüfung Ihrer kompletten Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz durch. Wir beurteilen und dokumentieren Ihre prüfungspflichtigen Arbeitsmittel auf ihren arbeitssicheren Zustand, die sachgerechte Anwendung und den richtigen Einsatz.
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